TRENNUNGSVEREINBARUNG


Die Trennungsvereinbarung ist eine Übereinkunft zwischen Eheleuten oder Paaren, die sich einvernehmlich trennen bzw scheiden lassen möchten und soll die Rechte, Pflichten und Verhältnisse nach der Trennung klar regeln.


SICHERHEIT UND UNTERSTÜTZUNG

Als (beim Bundesministerium für Justiz) eingetragene Mediatiorin ist es mir besonders wichtig, Ihre Trennungsvereinbarung möglichst sorgfältig aufzubereiten, denn diese kann in weiterer Folge als Basis für die Scheidungsvereinbarung dienen, die Sie dann vor dem Bezirksgericht unterfertigen, um rechtskräftig geschieden zu werden.

Wenn meine Klienten mit dem Auftrag zu mir kommen, mit Ihnen innerhalb einer Mediation eine faire Trennungsvereinbarung zu erarbeiten und bei einer gütlichen Lösung zu unterstützen, haben sie es meist schon erfolglos gemeinsam versucht. Die Gefühle sind verständlicherweise in Wallung, wenn der eine Ehepartner aus der Ehe ausbricht oder schon ausziehen möchte. Verzweiflung, Zorn, Wut, Trauer und Verlust- und Existenzängste belasten zumindest eine Seite.

INHALT DER TRENNUNGSVEREINBARUNG

  • Wer bleibt zumindest bis zur Ehescheidung im Haus/in der Wohnung und wer übernimmt die Kosten dafür?

  • Sind sich beide einig, dass ein Ehepartner auszieht – dies wird dann auch schriftlich festgehalten.

  • Wird eine Ehegattenunterhaltsleistung vereinbart und wenn, wie hoch soll diese vorläufig sein?

  • Wenn Kinder vorhanden sind: Unterhaltsregelung (Alimente) und Familienbeihilfe müssen geregelt werden.

  • Obsorge für die Kinder, Aufenthaltsort und Besuchs- bzw Kontaktzeiten für den Elternteil, bei dem sich die Kinder nicht vorwiegend aufhalten

  • Termin des Auszugs und mögliche Auflistung der Gegenstände, die der/diejenige, der/die auszieht, mitnimmt

  • Haustiere, etwaige Pflegepflichten

  • vorläufige Vermögensaufteilung für bewegliches Vermögen (Fahrnisse, Möbel, Autos, Boot, Kredite, Bausparer, Aktienpakete, Patente, …) und unbewegliches Vermögen (Grundstücke)

  • Beginn und Ende der Trennungsvereinbarung

Die Trennungsvereinbarung ist auch eine sinnvolle Grundlage für eine mögliche Doppelresidenz, wenn Sie dieses Modell als Aufenthaltsort, nämlich zB 50 : 50 – eine Woche bei dem jeweiligen Elternteil und dann Wechsel – für Ihre Kinder für sinnvoll halten. Denn in dieser Vereinbarung können sich Sie und Ihre Kinder Schritt für Schritt an diese Lösung herantasten oder auch beispielsweise zwei Monate diese Regelung vereinbaren um zu schauen, ob das gut funktioniert und dann ganz übernehmen oder modifizieren.

VORGEHENSWEISE TRENNUNGSMEDIATION

Sie werden überrascht sein, wie schnell sich so eine Trennungsvereinbarung innerhalb einer Mediation gemeinsam erarbeiten lässt!

Anfangs ist es meine Aufgabe, Sie bei Notwendigkeit überparteilich ein wenig aufzufangen und Ruhe in die Situation zu bringen.

Ich gehe meist so vor, dass ich zuerst Einzelgespräche führe um zu schauen, welche Ängste und Bedürfnisse vordergründig sind, was Ihnen besonders wichtig ist. Diese Gespräche dienen freilich auch dazu, um ein wenig Dampf abzulassen und Vertrauen aufzubauen.

Als eingetragene Mediatorin unterliege ich der Verschwiegenheit, das bedeutet, alles, was wir besprechen, bleibt unter uns und wird keinesfalls nach außen getragen oder für oder gegen jemanden verwendet.

Im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen beiden sammeln wir alle relevaten Themen, die ich auf dem Flipchart notiere, so können wir nach und nach abhaken, was besprochen wurde oder noch ergänzt werden muss.

Daraus entsteht dann ein Entwurf, den ich Ihnen beiden zukommen lasse, und zwar als "Lückentext", denn einige Informationen wie Kontonummern oder Urlaubsplan sind meist bei der ersten Besprechung nicht bei der Hand.

Sie haben dann beide so viel Zeit wie Sie brauchen, um sich den Entwurf durchzulesen, zu prüfen, was für Sie auch in der Realität gut umsetzbar ist und sich auch noch rechtliche, sozialversicherungs- und pensionsrechtliche Auskünfte etc einzuholen.

Sind all Ihre Änderungswünsche und zusätzlichen Informationen in den Entwurf eingearbeitet und wenn Sie beide mit dem Inhalt einverstanden sind, unterschreiben Sie diese Vereinbarung, und ich protokolliere diese im Rahmen der Scheidungsmediation.

ERLEICHTERUNG


Sie werden schon erleichterter sein, wenn wir gemeinsam am Entwurf der Trennungsvereinbarung arbeiten!

Denn da werden aus kategorischen "NEINs" meist "naja, da können wir darüber reden", denn Sie sind ja beide freiwillig bei mir und an einer Lösung für Sie beide interessiert.

Reichen Sie nicht gleich in Ihrer verständlicherweise emotionalen Ausnahmesituation die Scheidungsklage ein! Ein Gerichtsverfahren ist weit kostenintensiver als eine Mediation und dauert auch viel länger!

Als Vorbild für Ihre Kinder können Sie diesen vorleben, dass man den ehemaligen Lebenspartner nicht vernichten muss, weil dieser sich trennt, sondern überlegt und nach Bedürfnissen und Möglichkeiten eine gute Lösung für alle Beteiligten – und dazu gehören auch die Kinder – im Rahmen der in vielerlei Hinsicht weit günstigeren Mediation mit dem Ziel einer einvernehmlichen Scheidung finden kann.

Damit Sie auch nach der Trennung Ihr Leben wieder positiv selbst in die Hand nehmen und vor allem genießen können!